Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an; es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGBs gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(2) Für Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, gilt die Schriftform.
(3) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, also ausschließlich Unternehmer.
§ 2 – Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt.
(2) Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts-, und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht Gegenstand eines verbindlichen Angebotes sind. Darüber hinaus behalten wir uns von unseren Zulieferern vorgenommene Konstruktions- und Formänderungen sowie Verbesserungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, wenn diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.
§ 3 – Planungsleistungen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, als „vertraulich bezeichnete“ Unterlagen und vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Vertrauliche Dokumente dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen ist die Weitergabe an Projekt- Beteiligte (z. B. Handwerker, Planer).
§ 4 – Preise – Zahlungsbedingungen – Lieferbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten unsere Preise inklusive Verpackung, Entfolierung mit Materialentsorgung, Lieferungs- und Montagekosten unseres Lieferumfangs und Funktionsübergabe. Eingeschlossen ist die Transportversicherung vom Produktionsbeginn bis zum Gefahrübergang.
(2) Verzug mit Zahlungen, insbesondere des Zahlungsschritts „Lieferbereitschaft“ vier Wochen vor Lieferung, berechtigt uns zum Lieferstopp.
(3) Wesentliche Bonitätsverschlechterungen vor Lieferung berechtigen uns, Vorkasse oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu verlangen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten; dies gilt nicht bei ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung im Vertrag.
(5) Es gelten die Zahlungsbedingungen aus der Auftragsbestätigung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. Zahlungsverzug berechtigt zum Lieferstopp und verändert die Lieferfristen im angemessenen Umfang.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können durch unseren Kunden nur geltend gemacht werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und von uns unbestritten ist.
§ 5 – Liefertermine/ Lieferumfang/ Lieferung
(1) Die von uns gesondert schriftlich bestätigten Liefertermine sind verbindlich.
(2) Nicht im Lieferumfang enthalten sind bauliche Installationsarbeiten, der von uns vorgegebenen Anschlussmedien, deren Anschluss an die Übergabepunkte gemäß unserer Planung erfolgt. Zu unserem Auftragsumfang gehört lediglich der Anschluss unserer Lieferung an die Übergabepunkte.
(3) Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind und uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung um bis zu 8 Wochen, wenn nicht im Einzelfall eine längere oder kürzere Verzögerung eingetreten ist. Schadenersatz- oder Vertragsstrafansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.
§ 6 – Gefahrübergang – Verpackungskosten
Die Gefahr der Lieferung „Technik“ geht mit Einbringung in die Räumlichkeiten des Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung vor Diebstahl, Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
§ 7 – Mängelgewährleistung und Wartung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit der Kunde Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Das gilt auch, soweit wir für Erfüllungsgehilfen einzustehen haben.
(3) Die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte setzt voraus, dass der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel unseres Lieferumgangs bei Gefahrübergang werden von uns bei Übergabe schriftlich dokumentiert, fotografiert und auf unsere Kosten beseitigt.
(4) Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Sie verlängert sich auf zwei Jahre, wenn ein Wartungsvertrag mit zweijähriger Laufzeit ab Gefahrübergang mit mindestens halbjährlichen Intervallen abgeschlossen wurde.
(5) Von der Gewährleistung und ggf. gewährter Garantie ausgeschlossen sind Verschleiß- und dem unmittelbaren Zugriff ausgesetzte Gebrauchsteile wie Dichtungen, Auszugsschienen und Leuchtmittel, sowie daraus entstehende Folgeschäden. Das Gleiche gilt für Schäden durch unsachgemäße Benutzung, Verkalkung, unsachgemäße Reinigung, Dritteinwirkung oder höhere Gewalt.
§ 8 – Reparatureinsätze
(1) Alle Reparatureinsätze werden durch den Kunden über unser QR- Code- System am Gerät ausgelöst, in das er im Rahmen der Schulungen eingewiesen wird.
(2) Das QR- Code- System informiert den Kunden, ob das jeweilige Produkt sich noch in der Gewährleistungs-/ Garantiezeit befindet. Mit Auslösen des Reparaturauftrags erkennt der Kunde an, dass die ausgelöste Leistung ggf. kostenpflichtig ist.
(3) Die jeweils aktuellen Stundensätze und Nebenkosten für Reparaturen können jederzeit bei uns angefordert werden.
§ 9 – Eigentumsvorbehaltssicherung
Gegenüber dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferauftrag vor, es sei denn, bei Lieferung wird ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt verzichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
§ 10 – Allgemeines, Datenschutz, Werbung auf Social Media
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung speichern. Er ist ferner damit einverstanden und hat davon Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren und nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren.
(2) Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir projektbezogene Daten, insbesondere Fotos der Küche, den Speisen und vergleichbaren Objekten zu Werbezwecken in Social Media oder Printmedien nutzen dürfen.
(4) Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung seiner E-Mailadresse an die Transportunternehmer einverstanden, damit diese sie für die Kommunikation mit dem Kunden nutzen können. Die Einwilligung ist widerruflich an Roland Manufaktur GmbH, Steinbeeke 13, 27243 Harpstedt zu richten. Auf die Nachteile der dann fehlenden Möglichkeit der Sendungsverfolgung wird hingewiesen.
(5) Die für Kaufleute geltenden besonderen Vorschriften dieser Bedingungen gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(6) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
§ 11 – Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Als Gerichtsstand wird Oldenburg vereinbart.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.